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Textfeld: Umsatzsteuer EU - Änderungen per 1. Januar 2010 Erbringungsort der Dienstleistungen:

Am 1. Januar 2010 wird die Richtlinie 2008/8/EG des Rates in einem wichtigen Teilbereich wirksam. Es betrifft dies den Ort, an dem Dienstleistungen aus EU-Umsatzsteuer-Sicht als erbracht gelten. Von dieser Neu-Regelung sind selbstredend auch Unternehmen mit Sitz in der Schweiz betroffen, welche Dienstleistungen erbringen und/oder Dienstleistungen beziehen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die grundsätzlichen Änderungen, an welchem Ort die Dienstleistungen ab 1. Januar 2010 aus Sicht der EU als erbracht gelten.

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